Wir können wir Ihnen behilflich sein?

Wofür muss ich eine Abtretungserklärung unterschreiben?

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Wie funktioniert der Widerspruch mit Pflegewächter?

NOCH ERGÄNZEN Im ersten Schritt erstellen Sie sich ein Nutzerkonto, über das Sie später alle Schritte Ihres Widerspruchs einsehen können. Dann unterschreiben Sie die Mandatsvollmacht, ohne die unsere Partneranwälte nicht für Sie tätig werden dürfen. Nun legen unsere Partneranwälte formal und fristgerecht Ihren Widerspruch ein.

Übernimmt Pflegewächter auch den Einspruch für Privatversicherte?

Ja, unsere Partneranwälte unterstützen auch Pflegebedürftige, die bei privaten Pflegekassen versichert sind im Widerspruch bzw. Einspruch.

Ist Pflegewächter oder ein Partneranwalt bei der Begutachtung im Widerspruch dabei?

Nein, aufgrund unserer deutschlandweiten Tätigkeit können weder wir, noch unsere Partneranwälte bei Ihrer Begutachtung dabei sein. Sie können sich im Vorfeld aber mit dem Pflegegradgutachten und unseren Blogartikeln (z.B. https://pflegewaechter.de/vorbereitung-begutachtung-durch-den-mdk/) gut auf die Begutachtung vorbereiten.

Wie kann ich Widerspruch einlegen?

Über den folgenden Link können Sie ganz einfach und unkompliziert Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einlegen. Bedenken Sie, dass Sie nach Erhalt des Bescheids der Pflegekasse die Frist von einem Monat für den Widerspruch einhalten müssen. Wichtig ist, dass Sie die Mandatsvollmacht am Ende unterzeichnen, damit unsere Partneranwälte für Sie tätig werden dürfen. Den Link zum Widerspruchsservice finden Sie hier:https://pflegewaechter.de/pflegewiderspruch/

Wo finde ich den aktuellen Stand meines Widerspruchs?

Den aktuellen Stand Ihres Verfahrens können Sie jederzeit über Ihr Kundenkonto einsehen. Gibt es dort kein Update, dann hat sich die Pflegekasse bisher nicht gemeldet. Beachten Sie, dass Schriftstücke der Pflegekassen in unserem Kundenkonto mitunter 2 Wochen verspätet bearbeitet werden, da diese Schreiben nicht direkt an Sie, sondern von der Kasse erst an unsere Anwälte umgeleitet und dann dort bearbeitet werden müssen.

Selbsteinschätzung zeigt denselben, oder niedrigeren Pflegegrad an, als von der Kasse beschieden wurde

Die Selbsteinschätzung dient dazu, unseren Partneranwälten einen Überblick über Ihre pflegerelevanten Einschränkungen zu verschaffen. Unsere Partneranwälte prüfen nach Erhalt der Akteneinsicht etwaige rechtlichen Fehler Ihrer Pflegekasse und somit die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs sowie alle Ihnen zustehenden Ansprüche selbstständig. Sobald sie diese Prüfung durchgeführt haben, erhalten Sie Informationen zum weiteren Vorgehen.